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Freiwillige Begleitpersonen

Die anspruchsvolle Betreuung von schwerkranken Menschen wird oft von Angehörigen übernommen. In dieser Situation braucht es Entlastung.

Freiwillig tätige und fachlich ausgebildete Begleiterinnen und Begleiter sind für Schwerkranke, Sterbende und Angehörige da.

 

Die Betroffenen profitieren von der Beziehung zu einer freiwillig tätigen Begleitperson, weil diese weder medizinisch pflegend noch Familienmitglied ist.  Ihre Bedürfnisse und ihr Wohlergehen stehen im Vordergrund.

 

Die Inhalte der Begleitung sind vielseitig: aufmerksames Zuhören, Gespräche, auf Wunsch der schwerkranken Person – sofern machbar – bestimmte Aktivitäten und Dasein.

 

Auf Wunsch begleiten wir Angehörige während des Trauerprozesses.

 

Freiwillige Begleitpersonen 

 

  • unterstützen Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung (inkl. Demenz) und sterbende Menschen

  • entlasten Angehörige in ihren Alltagssituationen

  • machen regelmässig Besuche

  • stehen für kurz- und längerfristige Einsätze zur Verfügung, je nach Bedarf ca 1x pro Woche oder 14-täglich

  • unterstehen der Schweigepflicht

  • sind in Palliative Care und Sterbebegleitung ausgebildet

  • werden fachlich begleitet mit Supervision und Weiterbildung 

  • übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten; einfache Handreichungen sind möglich

 

 

Ethische Grundsätze
 

Schwerkranke und sterbende Menschen sollen in Würde leben und Abschied nehmen können.

 

Das Respektieren von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Betroffenen ist selbstverständlich.

Kosten

 

Die Vermittlungspauschale bei einer Begleitung beträgt einmal CHF 50.–. Begleitungen in Institutionen sind mit Stundentarif.

 

Möchten Sie sich freiwillig engagieren?

 

Wir bilden Interessierte mit dem Lehrgang Passage SRK aus oder anerkennen äquivalente Erfahrungen. Informiere Sie sich unverbindlich bei uns.

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